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DIE DEBATTE UM DIE BEZAHLUNG DER UMKLEIDEZEIT - Öffentliches Personal  Schweiz
DIE DEBATTE UM DIE BEZAHLUNG DER UMKLEIDEZEIT - Öffentliches Personal Schweiz

Engagierte Kommentare zur Umkleidezeit : Region Zürich
Engagierte Kommentare zur Umkleidezeit : Region Zürich

Kein Lohn für freiwilliges Anziehen der Arbeitskleidung zu Hause - Thorsten  Blaufelder
Kein Lohn für freiwilliges Anziehen der Arbeitskleidung zu Hause - Thorsten Blaufelder

Kolumne „Mein Urteil“: Gehört das Anziehen von Berufskleidung zur  Arbeitszeit? - Mein Urteil - FAZ
Kolumne „Mein Urteil“: Gehört das Anziehen von Berufskleidung zur Arbeitszeit? - Mein Urteil - FAZ

Voraussetzungen für die Umkleidezeit als Arbeitszeit | Öffentlicher Dienst  | Haufe
Voraussetzungen für die Umkleidezeit als Arbeitszeit | Öffentlicher Dienst | Haufe

Umkleiden gehört nicht zur Arbeitszeit – und kostet Arbeitnehmer «jährlich  rund einen halben Monatslohn»
Umkleiden gehört nicht zur Arbeitszeit – und kostet Arbeitnehmer «jährlich rund einen halben Monatslohn»

Aktuelle Ausgabe
Aktuelle Ausgabe

Berufskleidung - Gehört das Umziehen zur bezahlten Arbeitszeit?
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Berufskleidung anziehen gilt als Arbeitszeit - dhz.net
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BAG: Anziehen von Berufskleidung gehört zur Arbeitszeit
BAG: Anziehen von Berufskleidung gehört zur Arbeitszeit

Umziehen im Büro: Wann der Kleiderwechsel zur Arbeitszeit zählt - WELT
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Ist Umkleidezeit Arbeitszeit? - Kanzlei ZHS
Ist Umkleidezeit Arbeitszeit? - Kanzlei ZHS

Gilt Umkleidezeit als Arbeitszeit? – Gastgewerbe-Magazin
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Urteil nach Polizisten-Klage: Arbeitskleidung anziehen ist Dienstzeit - DER  SPIEGEL
Urteil nach Polizisten-Klage: Arbeitskleidung anziehen ist Dienstzeit - DER SPIEGEL

Wann das Umziehen zur Arbeitszeit gehört – B.Z. Berlin
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Was ist Umkleidezeit bezahlte Arbeitszeit? | Personal | Haufe
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Dienstkleidung: Muss der Chef die Umkleidezeit vergüten?
Dienstkleidung: Muss der Chef die Umkleidezeit vergüten?

Angezogen für den Job: Gehört das Umziehen zur Arbeitszeit? - n-tv.de
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Urteil: Gericht: Auch das Umziehen gehört zur Arbeitszeit | Augsburger  Allgemeine
Urteil: Gericht: Auch das Umziehen gehört zur Arbeitszeit | Augsburger Allgemeine

Umkleiden gehört nicht zur Arbeitszeit – und kostet Arbeitnehmer «jährlich  rund einen halben Monatslohn»
Umkleiden gehört nicht zur Arbeitszeit – und kostet Arbeitnehmer «jährlich rund einen halben Monatslohn»

Gehören Umziehen und Duschen zur Arbeitszeit? - Deutsche Anwaltauskunft
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Ist Umziehen Arbeitszeit? | Rechtsanwalt Florian Wehner
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Vom Beginn und Ende der Arbeitszeit | DiePresse.com
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Arbeitskleidung: Wann die Zeit zum Umkleiden vergütet werden muss - dhz.net
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Gelten Umkleidezeiten auch als Arbeitszeit?
Gelten Umkleidezeiten auch als Arbeitszeit?

Arbeitskleidung Rechte und Pflichten für Betriebe und Mitarbeiter -  absolventen.at
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Gehört die Umkleidezeit automatisch zur Arbeitszeit?
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